Im Notfall

 

Einen „richtigen“ Notfall gibt es bei Zahnspangen eigentlich nicht.

Herausnehmbare Zahnspange:

Sollte die Zahnspange zerbrochen, unauffindbar sein oder nicht mehr passen, sollte umgehend ein Termin in der Praxis vereinbart werden, um Abhilfe zu schaffen. Dabei gilt es zu bedenken, dass bereits wenige Tage des Nichttragens den Erfolg vieler Wochen zunichte machen können.

Festsitzende Zahnspange:

Nach dem Einsetzen des Zahnspange muss sich die Mundschleimhaut erst an den “Fremdkörper” gewöhnen. Es kommt manchmal in den ersten Tagen zu Reizungen. Dies ist in der Regel nur vorübergehend.

Falls ein Drahtende piekst, sollte ein kurzfristiger Termin in der Praxis vereinbart werden. Oftmals kann man sich zunächst mit dem mitgegebenen Schutzwachs etwas Linderung verschaffen.

Sollte sich ein Bracket, ein Band oder der Drahtbogen gelockert haben, ist es notwendig, sich mit uns in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. Oftmals ist es ausreichend, wenn das Bracket beim nächsten Kontrolltermin wieder befestigt wird. Meistens hängt es noch durch das Gummi am Bogen fest und stört kaum.

Eine Ausnahme bilden sog. TPA, Pendulum, GNE oder Quad-Helix (Bögen, die quer über den Gaumen verlaufen). Diese können sich in seltenen Fällen in der Mundschleimhaut verhaken. In diesem besonderen Fall sollte unmittelbar ein Termin in der Praxis vereinbart werden.

Retainer:

Falls sich eine Klebestelle am Retainer löst, sollte umgehend ein Termin in der Praxis vereinbart werden. Bitte keinesfalls den Retainer selbst von den Zähnen lösen, da die Zähne evtl. beschädigt werden können und der Retainer unbrauchbar wird und eine kostenpflichtige Neuanfertigung erforderlich ist. Eine Gewährleistung besteht bei Retainern per Gesetz generell nicht.

 

Am Wochenende wäre für Notfälle der zahnärztliche Notdienst (Tel.: 0234/770055), während der Praxisferien wochentags der auf dem Anrufbeantworter genannte Vertreter zuständig.

Fähigkeiten

Gepostet am

7. September 2014